Terminvergaben

Die Terminvergabe zur chirurgischen Behandlung sollte in der Regel in Absprache oder auf Überweisung des Zahnarztes erfolgen.

Wir benötigen zur Terminvergabe folgende Informationen:

Eine Terminbestätigung für den Arbeitgeber können wir Ihnen zufaxen oder eine E-mail schicken.

Patienten mit Schmerzen, Schellung, Mundöffnungsbehinderung oder Schluckbeschwerden werden noch am gleichen Tag behandelt.

Allerdings müssen Sie in diesem Fall mit stundenlanger Wartezeit rechnen, denn Patienten ohne normalen Termin werden erst dann behandelt, wenn ein ausreichender Behandlungszeitraum frei wird. Wir mußten diese Regelung einführen, da viele Patienten unter dem Vorwand - sie hätten Schmerzen - die normale Terminvergabe umgangen haben. Die ehrlichen Patienten, die wochenlang auf einen Termin gewartet haben, wurden dann noch durch zusätzliche Wartezeit vor der Behandlung benachteiligt.

Allerdings müssen Sie die Wartezeit nicht in der Praxis verbringen. Wir können Sie auch zu Hause oder in der Arbeit anrufen, wenn der Behandlungszeitpunkt absehbar ist. Außerdem haben wir 2 kleine Funkrufempfänger mit denen wir Sie auspiepsen lassen können, wenn die Behandlung bevorsteht. Jedoch sind die Funkrufempänger in erster Linie für Begleitpersonen, damit diese während der Behandlung Erledigungen durchführen können.

Wir bitten um Verständnis, wenn es in unserer Praxis zu längeren Wartezeiten kommen kann. Chirurgische Eingriffe sind manchmal zeitlich schwer zu planen. Dazu kommt, daß die Angaben bei der Terminvergabe oft so ungenau sind, daß eine genaue Zeitplanung nicht möglich ist.

Unser Tip Rufen Sie bitte bei uns an (Tel. s. Homepage), bevor Sie das Haus verlassen.