Ein Mund-Kiefer-Gesichtschirurg muß vor seiner Facharztausbildung die Approbation zum Arzt und Zahnarzt besitzen.
Diese Grundbedingung wurde aufgrund folgender Aufgabengebiete festgelegt:

Wurzelspitzenresektionen
operative Zahnentfernungen
Implantate
plastisch rekonstruktive Eingriffe an Kiefer und Gesicht
Versorgung von Brüchen und Verletzungen der Zähne, des Kiefers und der Gesichtsknochen und der Weichteilwunden
Kiefergelenkserkrankungen
Behandlungen von Entzündungen und Eiterungen an Zahnfleisch, Kiefer und Weichteilen
Erkennung und ggf. Behandlung von Geschwülsten und Erkrankungen des Mundes und Gesichtes
Der Mund-Kiefer-Gesichtschirurg arbeitet in der Regel auf Überweisung durch Ihren Arzt oder Zahnarzt
weitere Informationen
Bayerische Landeszahnärztekammer
Bundesverband Deutscher Ärzte für Mund- Kiefer- Gesichtschirurgie e. V.
http://www.mkg-chirurgie.de/mkg-chirurgie/default.htm
DEUTSCHE GESELLSCHAFT FÜR MUND-, KIEFER- UND GESICHTSCHIRURGIE
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